Aufzug Notruf

AUFZUGNOTRUF - 24 Stunden/365 Tage -


PERSONENBEFREIUNG - die schnelle Hilfe!

Als Betreiber einer Aufzugsanlage sind Sie gemäß § 20, Absatz 1 der Aufzugsverordnung (AufzV) verpflichtet, die Aufgabe der beauftragten Person für Aufzugsanlagen (ehem. Aufzugwärter) zu übernehmen.

 

Seit 2020 ist ein Notrufsystem für jeden Aufzug Pflicht!

 

Bei Betriebsstörungen muss eine unverzügliche Befreiung von Personen nach Notrufmeldung veranlasst werden.

 

Seit Juni 2015 sieht der Gesetzgeber ein Fernnotrufsystem für jeden Aufzug vor. Das Zwei-Wege-Kommunikationssystem stellt bei Betätigung der Notruftaste automatisch eine Sprechverbindung zu einer ständig besetzten Leitzentrale her.

 

 

 

Lassen Sie Ihre Aufzugsanlage mit einem Notrufleitsystem ausstatten, das per Telefonleitung auf unsere Notrufzentrale aufgeschaltet wird.

 

Übertragen Sie die juristische Verantwortung zur unverzüglichen Befreiung von Personen nach Notrufmeldung an uns!

 


Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.