Als Betreiber einer Aufzugsanlage sind Sie gemäß § 20, Absatz 1 der Aufzugsverordnung (AufzV) verpflichtet, die Aufgabe der beauftragten Person für Aufzugsanlagen (ehem. Aufzugwärter) zu übernehmen.
Seit 2020 ist ein Notrufsystem für jeden Aufzug Pflicht!
Bei Betriebsstörungen muss eine unverzügliche Befreiung von Personen nach Notrufmeldung veranlasst werden.
Seit Juni 2015 sieht der Gesetzgeber ein Fernnotrufsystem für jeden Aufzug vor. Das Zwei-Wege-Kommunikationssystem stellt bei Betätigung der Notruftaste automatisch eine Sprechverbindung zu einer ständig besetzten Leitzentrale her.
Lassen Sie Ihre Aufzugsanlage mit einem Notrufleitsystem ausstatten, das per Telefonleitung auf unsere Notrufzentrale aufgeschaltet wird.
Übertragen Sie die juristische Verantwortung zur unverzüglichen Befreiung von Personen nach Notrufmeldung an uns!