Bis Ende 2020 sind Aufzug-Betreiber verpflichtet, alle Aufzüge mit Personenbeförderung mit einem sog. Zwei-Wege-Kommunikationssystem, über das ein Notdienst ständig erreicht werden kann, auszustatten. Ergänzt wird diese Maßnahme mit einem für jede Anlage erforderlichen Notfallplan, der bis spätestens zwölf Monate nach Inkrafttreten der neuen Verordnung vorhanden sein muss.
Damit wird ein hoher Komfort an Sicherheit erreicht. Und es kann eine persönliche Betreuung der eingeschlossenen Person durch eine direkte Sprachverbindung erfolgen.
Der Notfallplan sieht eine Datenspeicherung in der Zentrale vor.
- Lage des Schlüsseltresores/der Schlüsselbox
- Beschreibung der Zugänge
- Lage des Maschinenraumes
Der Befreier ist somit bereits bei Ankunft unterwiesen.